Stand: 04.09.2026
Anbieter
Arbeit360
Inhaber: Adam Ioan-Alexandru
Häldenstr. 32
74248 Ellhofen
Deutschland
Kunde
Das registrierte Unternehmen, das ein Benutzerkonto
auf der Plattform Arbeit360 erstellt.
Der Anbieter stellt dem Kunden die cloudbasierte HR-Software Arbeit360 zur Verfügung.
Die Software ermöglicht unter anderem:
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Tarif, den aktivierten Modulen, dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.
Der Kunde erhält ein nicht exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software.
Die Nutzung ist ausschließlich für interne Unternehmenszwecke erlaubt.
Der Kunde kann Mitarbeiterkonten für seine Mitarbeiter erstellen.
Jeder Benutzer erhält individuelle Zugangsdaten.
Der Kunde ist verantwortlich für:
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden.
Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Vergütung, der Abrechnungszeitraum und die vereinbarte Laufzeit ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der im Firmenkonto ausgewiesenen Buchung. Rechnungen werden im Bereich „Abrechnung & Verträge“ bereitgestellt und sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform.
Geplante Wartungsarbeiten können zu temporären Einschränkungen führen.
Der Vertrag beginnt mit der Registrierung des Kunden auf der Plattform.
Die konkrete Mindestlaufzeit und eine etwaige Verlängerung ergeben sich aus der individuellen Buchung. Eine kostenlose Testphase wird nur dann kostenpflichtig fortgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Kündigungsfristen. Fehlt eine abweichende Regelung, kann der Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Der Anbieter behält sich vor, Funktionen der Software weiterzuentwickeln oder anzupassen.
Die Parteien können diesen Vertrag in Textform und durch eine dokumentierte elektronische Bestätigung abschließen. Arbeit360 speichert dabei insbesondere Dokumentversion, vollständigen Dokument-Snapshot, Zeitstempel, Signaturdaten und eine Prüfsumme. Soweit gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist, bleibt diese unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.